STADTWERKE

Kontakt Stadtwerke außerhalb der Dienstzeiten (Wasserversorgung, Fernwärme, Schlossgarage): Polizeiinspektion Tel. 09661 8744-0
Gas-Störungsnotdienst (N-ERGIE Netz GmbH): 0800 2343600
Strom-Störungsnotdienst (N-ERGIE Netz GmbH): 0800 2342500

  • Armin WolfVerwaltungsfachwirt
    Referatsleiter VI - Stadtwerke
  • Kathrin MunkerBetriebswirtin (B.A.)
    Referatsleiterin Referat VI - Stadtwerke

Aufgaben

Die Stadtwerke Sulzbach-Rosenberg versorgen die Stadt Sulzbach-Rosenberg mit Ausnahme weniger Stadtteile mit Wasser. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen wie etwa ständig aktuelle Wasseranalysen bis zu den derzeit gültigen Gebührensätzen rund um Ihr Trinkwasser.

Um Ihnen Amtsgänge zu ersparen, haben wir hier verschiedene Formulare zum Download zur Verfügung gestellt. Auch Zählerstände können Sie bequem online übermitteln.

Neben der Wasserversorgung betreiben die Stadtwerke die Tiefgarage (Schlossgarage) am Luitpoldplatz sowie fünf eigene Photovoltaikanlagen.

Kontakt
Logo Stadtwerke Su-Ro
Wasserhärte

Wir liefern Trinkwasser des Härtebereichs hart bzw. 3 mit derzeit ~ 16,6° deutschen Härtegraden (~ 2,97 mmol/Liter Calciumcarbonat).

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag

8 – 12 Uhr, 14 – 16 Uhr

Mittwoch und Freitag

8 – 12 Uhr

Wichtiger Hinweis:

Die Stadtwerke Sulzbach-Rosenberg sind weder Gas- noch Stromversorger!

Netzbetreiber in Sulzbach-Rosenberg ist für beide Versorgungsbereiche die N-ERGIE, Grundversorger jeweils E.ON.

Ansprech­partner

Ansprechpartner
Beiträge & Gebühren

Herstellungsbeiträge Wasserversorgung:

  • Grundstücksfläche: 0,93 Euro / m²
  • Geschoßfläche: 3,20 Euro / m²

zzgl. ermäßigte Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe

 

Satzungen:

Wasserabgabesatzung

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

Wasser- und Abwassergebühren:

  • Wassergebühr: 1,18 Euro / m³ (zzgl. gesetzl. ermäßigte Umsatzsteuer)
  • Schmutzwassergebühr: 1,63 Euro (ab 01.01.2023: 1,91 Euro) / m³  (steuerfrei)
  • Niederschlagswassergebühr: 0,22 Euro (ab 01.01.2023: 0,29 Euro) pro m² versiegelte Fläche (steuerfrei)

Grundgebühr Wasser:

    • Zählergröße Q3 4: 45,24 €/Jahr
    • Zählergröße Q3 10: 113,16 €/Jahr
    • Zählergröße Q3 16: 180,96 €/Jahr
    • Zählergröße Q3 25: 282,72 €/Jahr
    • Zählergröße Q3 40: 452,40 €/Jahr
    • Zählergröße Q3 63: 712,56 €/Jahr
    • Zählergröße Q3 100: 1.131,00 €/Jahr
    • Zählergröße Q3 250: 2.827,56 €/Jahr

alle Preise sind netto zzgl. gesetzl. ermäßigte Umsatzsteuer

Zählerstände

Zählerstandsmitteilung

Die Zählerstandsmitteilung für die Abrechnung der Wasser- und/oder Abwassergebühren können Sie bequem von zu Hause aus erledigen. Füllen Sie dazu einfach das Web-Formular unseres Softwarepartners Symvaro GmbH aus, auf welches Sie nach Klick auf den folgenden Button weitergeleitet werden.

Die Zählerstandserfassung für die Abrechnung 2022 ist abgeschlossen. Es können keine Stände mehr online gemeldet werden.

Für die Zählerstandsmitteilung werden Sie bei Klick auf den folgenden Button auf das Web-Formular unseres Softwarepartners Symvaro GmbH weitergeleitet. Dort finden Sie auch die entsprechenden Hinweise zum Datenschutz. Vielen Dank.

Kontakt

Wasseranalyse

Versorgungsgebiete Haselgraben

  • Stadtgebiet von Dultplatz aus Richtung Sulzbach
  • Kauerhof
  • Kempfenhof
  • Großenfalz

Versorgungsgebiete Breitenbrunn

  • Stadtgebiet von Dultplatz aus Richtung Rosenberg
  • Feuerhof
  • Rummersricht
  • Gallmünz
  • Großalbershof
  • Forsthof
Schlossgarage

Die Schlossgarage ist durchgehend geöffnet.

Für Elektroautos gibt es nun zwei Ladestationen. Diese öffentliche Ladestation der N-ERGIE verfügt über zwei Typ-2-Steckdosen mit einer Leistung von je elf Kilowatt, wenn zwei Fahrzeuge gleichzeitig laden.

Die Ladesäulen werden über das System des „Ladeverbund+“ betrieben. Hier gibt es für die Nutzer auch eine eigene App. Die Anwendung ist zusätzlich noch einmal auf den Ladestationen selbst zu finden. Nähere Informationen unter www.ladeverbundplus.de.

Tagestarif:

6.30 Uhr bis 21.00 Uhr

1. Stunde: kostenlos
angefangene 2. Stunde: 1,00 Euro
jede weitere angefangene Stunde: 1,00 Euro
Maximum Tagestarif: 5,00 Euro

Bei Verlust des Tickets zahlen Sie 7,00 Euro!

Einstellbedingungen für Kurzparkende

Nachttarif:

21.00 Uhr bis 6.30 Uhr

je angefangene Stunde: 1,00 Euro
Maximum Nachttarif: 2,00 Euro

Dauer-und Tagesparkplätze:

Tagesparkplatz: 32,00 Euro/mtl.
(Parkdauer: Montag bis Samstag während der regulären Öffnungszeiten- nicht nachts zwischen 23 Uhr und 6 Uhr)

Dauerparkplatz: 44,00 Euro/mtl.

Bei Abschluss eines Vertrages ist ein Pfand für das Parkticket in Höhe von 21,00 Euro für einen Tagesparkplatz bzw. 27,00 Euro für einen Dauerparkplatz in bar zu entrichten.

Einstellbedingungen für Dauerparkende

Datenschutzhinweise

Datenschutzhinweise für das Benutzungsverhältnis im Bereich der Wasserversorgung sowie ggf. der Erhebung der Abwassergebühren gemäß Art. 13 DSGVO

 

  1. Verantwortliche Stelle

 

Verantwortlich für die Datenerhebung sind die

Stadtwerke Sulzbach-Rosenberg

Annabergweg 6c

92237 Sulzbach-Rosenberg

info@stadtwerke-suro.de

Telefon 09661 / 87470

 

  1. Zwecke der Verarbeitung

 

Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Durchführung für das Benutzungsverhältnis im Bereich der Wasserversorgung sowie ggf. der Erhebung der Abwassergebühren auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c, e und f DSGVO erhoben.

Eine darüber hinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten kann nur durch Einwilligung (Zustimmung) der betroffenen Personen erfolgen.

 

  1. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

 

Die Stadtwerke Sulzbach-Rosenberg nutzen für einzelne Prozesse externe, sorgfältig ausgewählte und datenschutzkonforme Dienstleister. Hierbei handelt es sich insbesondere um IT-Dienstleistungen und Druckdienstleistungen.

 

Ansonsten werden alle personenbezogenen Daten ausschließlich mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung weitergegeben.

 

  1. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

 

Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung gemäß Nr. 2 der Datenschutzhinweise erforderlich ist.

 

  1. Betroffenenrechte

 

Sie haben jederzeit das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Ar. 17, 18 und 21 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz: Postfach 22 12 19, 80502 München, Telefon (089) 212672-0, Fax (089) 212672-50, E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de

 

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Im Rahmen des Benutzungsverhältnisses sind Sie verpflichtet, Ihre Daten anzugeben, welche zur Aufnahme, Durchführung und Erfüllung der damit verbundenen, gesetzlichen Pflichten notwendig sind.

Ohne diese Daten sind wir nicht in der Lage, das Benutzungsverhältnis zu beginnen bzw. aufrecht zu erhalten.


 

Datenschutzhinweise für sonstige privatrechtliche Verträge gemäß Art. 13 DSGVO

 

  1. Verantwortliche Stelle

 

Verantwortlich für die Datenerhebung sind die

Stadtwerke Sulzbach-Rosenberg

Annabergweg 6c

92237 Sulzbach-Rosenberg

info@stadtwerke-suro.de

Telefon 09661 / 87470

 

  1. Zwecke der Verarbeitung

 

Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Durchführung für das jeweilige Vertragsverhältnis auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b DSGVO erhoben.

Eine darüber hinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten kann nur durch Einwilligung (Zustimmung) der betroffenen Personen erfolgen.

 

  1. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

 

Die Stadtwerke Sulzbach-Rosenberg nutzen für einzelne Prozesse externe, sorgfältig ausgewählte und datenschutzkonforme Dienstleister. Hierbei handelt es sich insbesondere um IT-Dienstleistungen und Druckdienstleistungen.

Ansonsten werden alle personenbezogenen Daten ausschließlich mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung weitergegeben.

 

  1. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

 

Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung gemäß Nr. 2 der Datenschutzhinweise erforderlich ist.

 

  1. Betroffenenrechte

 

Sie haben jederzeit das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Ar. 17, 18 und 21 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz: Postfach 22 12 19, 80502 München, Telefon (089) 212672-0, Fax (089) 212672-50, E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de

 

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Im Rahmen des Vertragsverhältnisses sind Sie verpflichtet, diejenigen personenbezogenen Daten anzugeben, welche zur Aufnahme, Durchführung und Erfüllung der damit verbundenen, vertraglichen Pflichten notwendig sind.

Ohne diese Daten sind wir nicht in der Lage, das Vertragsverhältnis zu beginnen bzw. aufrecht zu erhalten.

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