BAUANTRAG

Digitaler Bauantrag

Bauanträge, Anträge auf Vorbescheid, Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung und Abgrabungsanträge können seit dem 1. Juni 2024 digital eingereicht werden.

Authentifizierung

Für die digitale Antragstellung benötigen Sie einen digitalen Zugang

Das ELSTER-Organisationszertifikat muss (einmalig) mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat verknüpft werden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter https://www.digitalerbauantrag.bayern.de/nutzerkonten.

Für die Online-Antragstellung werden digitale Formulare bereitgestellt, sogenannte „Online-Assistenten“.

Mit dem Hauptassistenten haben Sie die Möglichkeit, einen Bauantrag Änderungsanträge sowie Anträge für Werbeanlagen, Abgrabung und Genehmigungsfreistellung einzureichen. Daneben werden weitere Assistenten angeboten.

Ansprechpartner

Wichtige Hinweise

Wesentliche Voraussetzung für ein schnelles Baugenehmigungsverfahren ist, dass die Bauanträge vollständig vorgelegt werden.

Mit dem Bauantrag sind die Antragsunterlagen zur Grundstücksentwässerung in Anlage einzureichen.

Bauvorlagen werden in den Online-Assistenten als Dateien im PDF/A-Format hochgeladen. Um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen, ist es wichtig, die Dateien der einzelnen Bauvorlagen kurz und konkret zu bezeichnen, zum Beispiel mit Lageplan, Grundriss Erdgeschoss, Brandschutznachweis oder Stellplatznachweis. Bitte verwenden Sie nur den Zeichensatz ASCII (das bedeutet keine Umlaute, keine Sonderzeichen, keine Leerzeichen).

Die Dateien müssen als Einzeldateien hochgeladen werden. Plandarstellungen sollen abweichend von analoger Einreichung jeweils als Einzelzeichnung erstellt werden (zum Beispiel eine Datei für den Grundriss Erdgeschoss, eine Datei für den Grundriss Obergeschoss, eine Datei für den Freiflächengestaltungsplan). Das erleichtert und beschleunigt die digitale Sachbearbeitung enorm.

Weitergehende Informationen zum Digitalen Bauantrag finden Sie auch auf den Internetseiten des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.

 

Unterschriften

Die digitalen Anträge und Planunterlagen, die über die Online-Assistenten eingereicht werden, müssen nicht unterschrieben werden. Es genügt, wenn der Entwurfsverfasser (gegebenenfalls Fachplaner) erkennbar ist.

Eine Ausnahme davon gilt für sicherheits- und beweisrelevante Bauvorlagen/Anlagen (Standsicherheitsnachweis, Brandschutznachweis, Bestätigung nach Art. 78 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BayBO) sowie für die Bauvorlagen/Anlagen, für die es ein eingeführtes Formular gibt (Abstandsflächenübernahme, Kriterienkatalog, Prüfbescheinigungen Standsicherheit und Brandschutz). In diesen Fällen genügt ein elektronisches Abbild (Scan) des unterschriebenen Originals, das mit dem Antrag hochgeladen wird.

Die städtischen Formulare können Sie ebenfalls ohne Unterschrift hochladen.

Gebühren

Die Gebührenfestsetzung beruht auf Art. 5 u. 6 des Kostengesetzes in Verbindung mit den Tarifen des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz. Gebühren müssen auch dann bezahlt werden, wenn ein Bauantrag abgelehnt oder zurückgenommen wird. In diesem Fall werden die Gebühren jedoch reduziert.

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